Allgemeine Konditionen
- Festes Honorarvolumen
Wir vereinbaren ein Honorarvolumen für die direkte Suche und Vorauswahl einer Führungskraft oder qualifizierten Fachkraft, das sich am geplanten Jahresgesamteinkommen des Positionsinhabers orientiert. Bei Auftragserteilung wird ein festes Honorarvolumen vereinbart, unabhängig davon, welches Gehalt mit dem eingestellten Kandidaten tatsächlich verhandelt wurde.
- Teilbeträge
Das Honorar wird bei Besetzung einer Vakanz in drei gleichen Teilbeträgen berechnet, und zwar ein Drittel des vereinbarten Honorarvolumens bei Beginn unserer Arbeit und ein weiteres Drittel bei schriftlicher Präsentation der ersten Kandidaten und ein drittes Drittel, wenn mit einem von uns präsentierten Kandidaten ein Arbeits- oder Werkvertrag zustande gekommen ist.
Das Honorar wird bei Besetzung von zwei gleichartigen Vakanzen, für die eine verbundene Suche möglich ist, in vier gleichen Teilbeträgen berechnet, und zwar ein Viertel des vereinbarten Honorarvolumens bei Beginn unserer Arbeit und ein weiteres Viertel bei schriftlicher Präsentation der ersten Kandidaten und je ein Viertel, wenn mit einem ersten bzw. zweiten von uns präsentierten Kandidaten ein Arbeits- oder Werkvertrag zustande gekommen ist.
- Beendigung des Projekts durch den Auftraggeber
Das Projekt ist durch den Auftraggeber beendet, wenn die Position durch einen Kandidaten besetzt wird, den wir nicht präsentiert haben, oder, wenn der Auftraggeber die Position nicht mehr besetzen möchte. Oder, wenn mindestens ein Jahr seit der Auftragserteilung vergangen ist und der Auftraggeber mindestens zehn von uns präsentierte Kandidaten abgelehnt hat, können wir das Projekt so ansehen, als wäre es ebenfalls durch den Auftraggeber beendet. Wird das Projekt durch den Auftraggeber beendet, sind wir berechtigt, die Hälfte des beauftragten und noch nicht berechneten Honorarvolumens zu berechnen.
- Nachbesetzung
Wenn ein Arbeitsvertrag mit einem von uns präsentierten Kandidaten innerhalb der sechsmonatigen Probezeit von einer der beiden Arbeitsvertragsparteien beendet wird oder wenn der Kandidat den Arbeitsvertrag nicht antritt, präsentieren wir weitere Kandidaten, die eine nochmalige Besetzung derselben Position ermöglichen, sofern ein Honorar gemäß unserer üblichen Konditionen vereinbart worden ist.
- Verbundene Unternehmen
Wenn unser Auftraggeber einen von uns präsentierten Kandidaten an ein verbundenes Unternehmen weitervermittelt, und dieser dort eingestellt wird, behandeln wir den Fall in der Honorarabrechnung so, als wäre der Kandidat von unserem Auftraggeber direkt eingestellt worden.
- Einstellung von mehreren Kandidaten
Wenn von den von uns für eine beauftragte Position präsentierten Kandidaten weitere Kandidaten für andere Positionen eingestellt werden, berechnen wir je weiterem eingestellten Kandidaten zusätzlich die Hälfte des vereinbarten Honorarvolumens.
- Initiativvorstellungen
Wenn ein von uns initiativ vorgestellter Kandidat, für dessen Suche wir keinen Auftrag hatten, eingestellt wird, berechnen wir, sofern nichts anderes vereinbart ist, ein einmaliges Pauschalhonorar.
- Reisekosten
Unsere Reise- und Bewirtungsspesen sowie die Reisekosten der Kandidaten zu den Interview- und Präsentationsterminen werden von uns zunächst verauslagt und dem Auftraggeber monatlich weiterberechnet. Wir bemühen uns, durch Zusammenlegung von Reisen für unterschiedliche Aufträge, die anteiligen Kosten für unsere Auftraggeber möglichst gering zu halten.
- Auslagen
Kommunikationskosten bei der Abwicklung von Stellenanzeigen für Zwischenbescheide, Absagen usw. werden gesondert abgerechnet. Nicht im Honorar enthalten sind unsere Auslagen für auf Veranlassung des Auftraggebers geschaltete Stellenanzeigen sowie Kosten für eignungsdiagnostische Tests und Einzel-Assessments, die wir auf Wunsch durchführen oder durchführen lassen. Diese Auslagen werden gesondert abgerechnet.
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