Beratungsgrundsätze im Excecutive Search
Tätigkeit im Arbeitgeberauftrag
Wir werden ausnahmslos nur im Auftrag und im Interesse von Arbeitgebern tätig, die wir bei deren Suche nach Führungskräften und qualifizierten Fachkräften unterstützen.
Mitwirkung des Auftraggebers
Wir gehen davon aus, dass unser Auftraggeber an der Suche und Vorauswahl im Interesse einer optimalen Erledigung des Auftrages mitwirkt. Deshalb berichten wir regelmäßig, mindestens monatlich, über den Stand unserer Arbeit. Wir wollen dem Auftraggeber damit Gelegenheit geben, unsere Suche und Auswahl in seinem Sinne zu beeinflussen.
Exklusivität
Wir gehen davon aus, dass uns ein Suchauftrag zur Vermeidung von Doppelansprachen exklusiv erteilt wird. Sollte unser Auftraggeber anderweitig mit ihm geeignet erscheinenden Kandidaten in Kontakt kommen, werden uns diese zugeleitet, damit wir diese in den Vergleich mit den von uns recherchierten Kandidaten stellen und bei Eignung ebenfalls präsentieren können.
Vertraulichkeit
Wir verpflichten uns, alle im Rahmen eines Auftrages bekannt gewordenen Tatsachen über das Unternehmen des Auftraggebers gegenüber Dritten strikt vertraulich zu behandeln. Das schließt auch die Tatsache der Auftragserteilung durch den Auftraggeber ein.
Einverständnis der Kandidaten
Wir benennen unserem Auftraggeber ausschließlich Kandidaten, denen wir die zu besetzende Position vorgestellt haben und die uns ihr ausdrückliches Einverständnis mit ihrer Benennung erklärt haben. Potenzielle Kandidaten, mit denen wir im Kontakt stehen, die uns aber ihr Einverständnis noch nicht erklärt haben, können wir nicht benennen.
Vertrauensschutz der Kandidaten
Den Kandidaten, die uns anvertraut haben, dass sie für einen beruflichen Wechsel offen sind, haben wir Vertrauensschutz zugesichert. Wir müssen deshalb von unserem Auftraggeber erwarten, dass er die Tatsache der Kandidatur nur in dem vorher mit uns abgestimmten Rahmen verwendet. Insbesondere für die Weiterleitung von Kandidaten an verbundene Unternehmen, Zweigniederlassungen und andere Unternehmensbereiche müssen wir die vorherige Zustimmung des Kandidaten eingeholt haben.
Zeithorizont
Als voraussichtliche Dauer für die Abwicklung eines Executive Search-Auftrages einschließlich des internen Auswahlprozesses im Unternehmen setzen wir üblicherweise ungefähr vier Monate an. Mit ersten Kandidatenvorschlägen kann unser Auftraggeber je nach Schwierigkeitsgrad der Suche jedoch i.d.R. schon nach ein bis zwei Monaten rechnen.
Nachbesetzung
Für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis mit einem von uns präsentierten Kandidaten innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsbeginn - auf wessen Veranlassung auch immer - wieder aufgelöst wird oder der Kandidat trotz abgeschlossenen Vertrages das Arbeitsverhältnis nicht antritt, präsentieren wir honorarfrei weitere Kandidaten, die eine nochmalige Besetzung der Position ermöglichen.
Mandantenschutz
Die aktive Ansprache von Kandidaten, die Beschäftigte eines unserer Auftraggeber sind, ist für uns ausgeschlossen.
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